Ruck-zuck zur ElWG Einreichung

Das Agri-PV-Projekt "EWS Sonnenfeld Parndorf" kommt im Eiltempo auf den Verhandlungstisch.

Das EWS Team hat im Auftrag der oekostrom AG die technische Bewilligungsplanung sowie die Einreichunterlagen zur Elektrizitätsrechtlichen Genehmigung für das burgenländische 17 MWp Agri-PV-Projekt „EWS Sonnenfeld Parndorf“ ausgearbeitet.

Im März 2024 wurde zur Prüfung gemäß dem Burgenländischen Elektrizitätswesengesetz (ElWG) die Genehmigung für den Bau und den Betrieb vom EWS Sonnenfeld Parndorf angesucht. Nicht mal 3 Monate später kam es bereits zum Verhandlungstermin, der ebenfalls sehr zügig abgewickelt wurde. Nachforderungen gab es fast keine. Ein Glücksfall? Keineswegs.

Robert Gramlinger, Bereichsleiter Genehmigen, Technik und Betrieb bei EWS:„Das Burgenland ist Vorreiter in Sachen Erneuerbare Energieprojekte. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die personellen Ressourcen und bei Bedarf der Einsatz zusätzlicher externer Sachverständiger ermöglichen die rasche Verfahrensabwicklung. Weil es sich beim EWS Sonnenfeld® bereits um ein ausgereiftes und erprobtes System handelt, beschleunigt dies ebenfalls das Genehmigungsverfahren.“

vorbildlich für ganz österreich

EWS hat seit 30 Jahren Erfahrung in der Abwicklung erneuerbarer Energieprojekte und damit auch in der Zusammenarbeit mit Behörden in verschiedenen österreichischen Bundesländern. Daher können wir sagen, dass das Burgenland in Punkto Verfahrensabwicklung und -dauer Vorbild für ganz Österreich ist, denn die behördliche Abwicklung im Burgenland führt im Vergleich zu anderen Bundesländern zu einer Zeitersparnis von ca. 80 %. Was jedenfalls einem beschleunigten Verfahren ganz im Sinne eines dringend erforderlichen raschen Ausstiegs aus fossiler Energieerzeugung und einem Ende der Abhängigkeit von teurem Importstrom entspricht. Es wäre wünschenswert, wenn das österreichweit der Fall wäre.

Mit dem Standort des EWS Kompetenzzentrums für Windenergie und Agri-Photovoltaik in Parndorf und aufgrund von vielen erfolgreich abgewickelten Verfahren, speziell auch im Burgenland, herrscht Vertrautheit und ein gutes Einvernehmen, nicht nur mit den Behörden, auch mit unseren Auftraggebern aus Ost-Österreich. Man kennt sich und weiß, was für die Umsetzung guter Projekte erforderlich ist.

Das bestätigt auch Peter Kuntner, oekostrom AG Projektleiter für das „EWS Sonnenfeld Parndorf": „Uns verbindet mit EWS schon eine langjährige Partnerschaft und die gemeinsame Arbeit an vielen spannenden Projekten. Wir konnten uns auch dieses Mal wieder darauf verlassen, dass die Einreichunterlagen vollständig geliefert wurden. Dass keine Nachforderungen erforderlich waren, ist bestimmt auch darauf zurückzuführen, dass das EWS Sonnenfeld® gemäß den Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EAG) konzipiert wurde.“

Und noch ein burgenländisches Spezifikum gibt es: Auf Wunsch der Landesregierung ist kein Zaun um PV-Freiflächen sowie Agri-PV-Anlagen vorgesehen. Dieses Thema ist in anderen Bundesländern nicht eindeutig geregelt und führt immer wieder zu Unsicherheiten und daher auch zu einem erheblichen Mehraufwand in der Planung und im Genehmigungsverfahren.

Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz (EABG)

Das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz (EABG) könnte zur Beschleunigung und Vereinfachung der Genehmigung von Erneuerbaren-Anlagen beitragen, die unter der UVP-Grenze liegen. Für Windkraftprojekte liegt sie bei einer Gesamtleistung von 30 MW. Ebenso wird darin eine bessere Strukturierung der Genehmigung und ein bundesweiter Sachverständigen-Pool angekündigt sowie Vorgaben für Flächenausweisungen der Bundesländer (Beschleunigungsgebiete). Auch eine Ausweisung von Flächen der einzelnen Bundesländer für PV und Windkraft, die zur Erreichung der österreichischen Klimaziele erforderlich sind, ist darin festgelegt.

Bei der jüngsten Landeshauptleutekonferenz im April 2024 wurden jedoch von den Landeshauptleuten in einer gemeinsamen Stellungnahme mehrere Kernthemen vom EABG abgelehnt. So wie es heißt auch die „Weitreichenden Kompetenzverschiebungen im Anlagen- und Raumplanungsrecht zu Lasten der Länder“.

Das Burgenland zeigt auch ohne EABG bereits, wie es gehen kann und bekommt daher von uns eine glatte 1!